Realschulabschluss nachholen am Kolleg
Als Kollegs werden Schulen des sogenannten „Zweiten Bildungsweges“ bezeichnet, deren Unterricht in Tagesform durchgeführt wird. Am Kolleg kann das Abitur abgelegt werden, jedoch besteht auch die Möglichkeit eine Fachhochschulreife nach der Klasse 12 oder auch die Mittlere Reife zu absolvieren.
Die Mittlere Reife ist jedoch im Schulkonzept nicht vorgesehen; es gibt aber durchaus Kollegs, die – sofern alle Kriterien zur Erfüllung der Aufnahme erfüllt werden, Schülern die Möglichkeit geben die Mittlere Reife im Kolleg nachzuholen.
Wer keine Lust hast sich für einen Schulabschluss den man normalerweise im zarten Alter von 16 Jahren macht jeden Tag ins Kolleg zu setzen, der sollte seinen Realschulabschluss im Fernstudium nachholen. Das geht nicht nur schneller – es lernt sich auch gemütlicher bei einer heissen Tasse Kaffee von Sofa aus, als im vollgepackten Kolleg am anderen Ende der Stadt. Folgende Fernschulen solltest du dir daher genauer ansehen:
Vorteile für den Realschulabschlusss am Kolleg
Der wesentliche Vorteile für Interessenten die ihren Realschulabschluss am Kolleg nachholen wollen liegt darin, dass der Unterricht täglich von Montag bis Freitag stattfindet. Du befindest dich also wieder in einem ganz normalen Schulbetrieb und kannst dich vollständig auf deinen Realschulabschluss konzentrieren. Dazu hast du am Kolleg die Möglichkeit nach erfolgreichem Bestehen der Mittleren Reife auch noch dein Abitur oder die Fachhochschulreife nachzuholen.
Die Kosten am Kolleg
Die Teilnahme am Unterricht im Kolleg ist in der Regel kostenlos. Dies gilt aber in der Regel nicht für Fahrtkosten oder Arbeitsunterlagen. Zwar gibt es einige Schulverwaltungsämter, die mitunter auch die Fahrtkosten erstatten, jedoch müssen Bücher, andere Arbeitsmittel und Fahrtkosten in der Regel selbst bezahlet werden. Tipp: Da es sich bei Kollegs um Tagesschulen handelt, hast du die Möglichkeit BAföG zu beantragen. Die Antragstellung kann bereits in der Einführungsphase erfolgen und wird elternunabhängig ausbezahlt.
Die Aufnahmevoraussetzungen am Kolleg
Jedes Kolleg hat Voraussetzungen zur Aufnahme geschaffen, welche jedoch – je nach Bundesland – unterschiedlich sein können. Die Schule prüft aber auch die persönliche Situation des Antragstellers, sowie auch die Tatsache, ob die Aufnahme – selbst jenseits aller Kriterien – möglich ist. Vor allem Antragsteller, die bereits Kinder erziehen, einen selbständigen Familienhaushalt führen oder behinderte Familienangehörige pflegen bzw. betreuen, selbst eine Behinderung haben oder aus diversen Gründen, die unverschuldet sind, keine Möglichkeit hatten, alle Aufnahmekriterien zu erfüllen, können dahingehend das Kolleg – wenn die Zustimmung des Kollegs erfolgt – besuchen.
Folgende Kriterien müssen im Regelfall jedoch erfüllt werden: Das Mindestalter des Antragstellers beträgt 19 Jahre; es gibt keine Altersbegrenzung nach oben. Wichtig ist, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt; mitunter kann der Antragsteller auch dann das Kolleg besuchen, wenn eine dreijährige Berufstätigkeit absolviert wurde. Das Ansuchen sollte aus einem Aufnahmeantrag, einem Lebenslauf sowie Zeugnissen aus Schul- und Berufsabschlüssen bestehen.
- Du solltest mindestens 19 Jahre alt sein
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können
- Oder schon mindestens 3 Jahre berufstätig sein
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